RA-Gebühren II

Verweisung vom Amtsgericht an die Große Strafkammer des Landgerichts

Frage: Wir waren in einer Strafsache vor dem Amtsgericht tätig und haben dem Mandanten bereits die Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG und die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV RVG in Rechnung gestellt. Danach wurde die Sache nach § 74 GVG an die Große Strafkammer verwiesen.

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