RA-Gebühren II

Verweisung und Zurückverweisung in Strafsachen

Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 20 und 21 RVG. Demnach gilt:

1.)  Wird eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben, so sind

       die Verfahren vor dem verweisenden oder abgebenden und vor

...
 
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