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Leseprobe 3: Die Verzinsung der Gerichtskosten bereits in der Klageschrift
Eine liebe Kundin machte mich in einem Seminar darauf aufmerksam, dass man evtl. auch die Gerichtskosten mit verzinsen lassen könne, da dies einige der Rechtsanwälte ihrer Region seit geraumer Zeit so machten. Daher nachfolgender Tipp:
Tipp! Machen Sie in Ihrer Klage nicht nur die Zinsen auf die Hauptforderung und auf den Verzugsschaden (entweder auf die volle GeschG Nr. 2300 VV RVG zzgl. Auslagen Teil 7 VV RVG oder auf die gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG angerechnete GeschG nebst Auslagen Teil 7 VV RVG) mit geltend, sondern auch auf die eingezahlten Gerichtskosten! Genau wie der Verzugsschaden ab Rechtshängigkeit (oder vorher ab Verzug) verzinst werden kann, können Sie beantragen, die Gerichtskosten ab Eingang auf dem Gerichtskonto für verzinslich erklären zu lassen.1
Beispiel Klagerubrum:
1. Der Beklagte wird verurteilt, 10.000 EUR zzgl. 5 Prozentpunkte Zinsen über
dem jeweiligen Basiszinssatz des § 247 BGB seit ... aus dem Kaufvertrag XY
zu zahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, den Verzugsschaden in Höhe von .... EUR gem.
§§ 280, 286 ff. BGB zzgl. 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen
Basiszinssatz des § 247 BGB ab Rechtshängigkeit zu zahlen.
3. Es wird festgestellt, dass der Beklagte die Zinsen auf die Gerichtskosten
i. H. v. ... EUR bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht
mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB
ab Zahlungseingang bei der Gerichtskasse nach Maßgabe der aus-
geurteilten Kostenquote zu bezahlen hat.
4. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Downloaden können Sie sich das Muster hier.
Kosten sind gem. § 104 Abs. 1 ZPO zwar vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 3 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Doch so manch ein Prozess zieht sich über Jahre in die Länge. Haben Sie beantragt, die Hauptforderung - je nach Verzugsdatum - und den Verzugsschaden ab Rechtshängigkeit (oder schon vorher) zu verzinsen, so werden jedoch die Zinsen auf die Gerichtskosten, die der Mandant bezahlt, meist nicht mit geltend gemacht. So mancher Streitwert ist sehr hoch, so dass es sich sehr wohl lohnt, sich vom Gegner auch die Zinsen auf die dementsprechend hohen Gerichtskosten zu holen. Und wenn der Mandant wegen der Gerichtskosten seinen Kontokorrentkredit beanspruchen musste, so können Sie den daraufhin entstandenen Schaden dieser höheren Kontokorrentzinsen mit geltend machen.
Achtung Probleme! Das erste Problem ist bereits aufgetreten, denn das AG Sondershausen weist den Antrag auf Verzinsung der Gerichtskosten zurück. Auch das LG Rostock hat von einem derartigen Antrag noch nie etwas gehört. Daher habe ich für Sie eine wunderschöne Begründung samt einigen durchgreifenden Entscheidungen erstellt, die Sie hier wiederfinden.
Wie und warum Sie die Anwaltsgebühren ebenfalls mit verzinsen lassen können, lesen Sie bitte hier.
Logischerweise darf man dann im Kostenfestsetzungsverfahren die Zinsen dann nur ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht verlangen (wie das üblicherweise beantragt wird und in § 104 ZPO steht), damit sich der Zinsantrag nicht überschneidet.
Hinweis! Von der Staatskasse erhält man keine Zinsen auf die Gerichtskosten, falls durch Anerkenntnisurteil oder Vergleich Gerichtskosten zurückzuzahlen sind, weil die Staatskasse keine Partei ist. Und über Prozesskostenhilfe brauchen wir nicht zu reden, weil da die Staatskasse eh die Gerichtskosten (meistens jedenfalls) zu zahlen hat.
» Rechtsprechung dazu:
1 Die Entscheidungen dazu finden Sie im freigeschalteten Artikel.
Den freigeschalteten Artikel finden Sie hier.



