ZV-Deutschland II

Vollstreckung von Schuldnergeldern auf fremden Konten

Häufig kommt es vor, dass Schuldner ihre ihnen zustehenden Gelder wie Arbeits-einkommen, Miet- oder Pachteinnahmen und Gelder aus Schwarzarbeit o. Ä. nicht auf ihr eigenes Konto überweisen lassen, sondern auf das Konto einer anderen Person. Oft ist ihr Konto bereits  durch Pfändung

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