ZV-Deutschland II

Voraussetzungen zur Abnahme des Offenbarungseides gem. § 894 ff. ZPO

Um ein Offenbarungsverfahren herleiten zu können, sind vier Voraussetzungen gegeben. Durch diese Vereinfachung ist es dem Gläubiger jetzt möglich, bereits bei Vorliegen einer der nachfolgenden Voraussetzungen das Offenbarungsverfahren zu betreiben:

1.  Die

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