ZV-Deutschland II
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
-
Die eidesstattliche Versicherung, der Offenbarungseid, das Vermögensverzeichnis
- Zuständigkeit und Zweck der eidesstattlichen Versicherung
- Voraussetzungen zur Abnahme des Offenbarungseides gem. § 894 ff. ZPO
- Was meint der Gerichtsvollzieher mit "gesetzlicher Vorgabe" einer sechs Monatsfrist?
- Muster verschiedener Anträge zur Abnahme des Offenbarungseides
- Hartnäckigkeit bei wohnungslosen Schuldnern - Offenbarungseid trotzdem
- Ausdehnung der eV auf weitere Forderungen nach Abgabe des Offenbarungseides
- Zusätzliche Fragen für die eidesstattliche Versicherung
- Weitere zusätzliche Fragen
- Ergänzende Fragen nach § 807 ZPO bei selbstständigem Schuldner (Arzt)
- Auch die Fragen nach Schwarzarbeit sind sehr wirksam
- Die Nachbesserung bzw. Ergänzung des Vermögensverzeichnisses
- Die Nachbesserung der eV erfolgreich beim Gerichtsvollzieher durchsetzen
- Das Vermögensverzeichnis
- Antrag auf Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis
- Gegenstandswert und Gebühr für die eidesstattliche Versicherung
- Gerichtskosten rund um die eidesstattliche Versicherung
- Rechtsbehelfe im eV-Verfahren und die Entbindung des Gerichtsvollziehers von der Sechs-Monatsraten-Pflicht gem. § 900 ZPO
- Die wiederholte eidesstattliche Versicherung
- Gebühr für die wiederholte eidesstattliche Versicherung
- Strafrechtliche Konsequenzen einer Falschaussage
- Muster Strafanzeige wegen Falschaussage im Offenbarungsverfahren
- Der Haftbefehl statt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Haftkostenbeiträge zur Inhaftierung der Schuldner
- Die eidesstattliche Versicherung einer GmbH bzw. UG (Unternehmergesellschaft)
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
Weitere zusätzliche Fragen sind sinnvoll
Sinnvoll wäre nach Frage 2) (siehe Überschrift zuvor) folgende Frage einzufügen:
Bei Angabe einer juristischen Person als Arbeitgeber möge der Schuldner bitte angeben, ob er dort selbst Gesellschafter ist?
(Denn...
Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Sind Sie bereits registriert?
Dann loggen Sie sich hier ein:



