RA-Gebühren II

Verfahrenswert  Ehegattenunterhalt/Kindesunterhalt

Ehegattenunterhalt kann für die Dauer des Getrenntlebens und für die Zeit nach der Scheidung verlangt werden. Sofern es vorkommen sollte, dass beide Ehegattenunterhaltsverfahren in einem Verfahren behandelt werden, werden die Gebühren von den zusammengerechneten Werten berechnet.

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