RA-Gebühren II

Verfahrenswert Ehewohnungssachen Isoliertes Verfahren, Verbundverfahren, EAO-Verfahren

Können sich die Ehegatten anlässlich der Scheidung nicht darüber einigen, wer von ihnen die Ehewohnung künftig bewohnen soll, so regelt auf Antrag der Richter die Rechtsverhältnisse an der Wohnung. (→ Bisher § 100 KostO = 1jähr. Mietwert)

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