RA-Gebühren II

Verfahrenswert elterliche Sorge - isoliert, Verbund, EAO


Verbundverfahren: Nach § 44 FamGKG ist für die Regelung der elterlichen Sorge über ein Kind von der Erhöhung des Ehescheidungsverfahrenswertes um 20 Prozent auszugehen. Maximal ist ein Wert von 3.000 EUR anzusetzen. (→ Bisher § 48 GKG 900 EUR)

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort