RA-Gebühren II

Verfahrenswert Hausratssachen  Isoliertes Verfahren, Verbundverfahren, EAO-Verfahren

Können sich die Ehegatten anlässlich der Scheidung nicht darüber einigen, wer von ihnen die Wohnungseinrichtung und den sonstigen Hausrat erhalten soll, so regelt auf Antrag der Richter die Rechtsverhältnisse am Hausrat.

Nachfolgende Verfahrenswerte ergeben sich aus

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