RA-Gebühren II

Verfahrenswert Übertragung von Vermögensrechten bzw. Vermögensgegenständen

Es könnte doch sein, dass ein ausgleichspflichtiger Ehegatte an den anderen Ehegatten Vermögensgegenstände zu übertragen hat. Hier ist nicht der Wert des zu übertragenden Gegenstandes maßgebend, sondern das Interesse des Antragstellers, den Gegenstand anstatt Geld

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