RA-Gebühren II
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
-
Familiensachen Verfahrenswerte seit 1.9.2009 nach FamFG / FamGKG
- Wert Verbundverfahren
- Gegenstandswerte, Verfahrenswerte oder Streitwerte im neuen Familienrecht?
- Wert Ehescheidung
- Wert Eheverträge
- Wert Gestattung des Getrenntlebens der Ehegatten im Wege der EAO
- Wert Ehewohnung
- Wert Hausrat
- Wert Prozesskostenvorschuss im Wege der EAO
- Wert Versorgungsausgleich
- Wert Elterliche Sorge - Isoliert, Verbund, EAO
- Wert Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Wert Umgangsrecht - Isoliert, Verbund, EAO
- Wert Kindesherausgabe - Isoliert, Verbund, EAO
- Wert Ehegattenunterhalt / Kindesunterhalt
- Wert Stufenklage
- Beispielfall und umfangreiches Muster Stufenklage
- Handelt es sich bei Vaterschaftsfeststellungsantrag und Zahlung von Unterhalt um eine Stufenklage?
- Die "steckengebliebene" Stufenklage - Besonderheiten und Abrechnung
- Wert Unterhaltsverzicht
- Wert Unterhaltsvergleich
- Wert Unterhalt im Wege der Einstweiligen Anordnung
- Wert Abänderungsklage Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Wert Vertraglicher Unterhalt
- Wert Zugewinnausgleich
- Beispiele nach neuem Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs
- Wert Zugewinnausgleich Auskunftsanspruch
- Wert Zugewinnausgleichsverzicht
- Wert Zugewinnstundung
- Wert Übertragung von Vermögensrechten / Vermögensgegenständen
- Wert Gewaltschutzmaßnahmen
- Wert Abstammungssachen
- Wert Adoptionssachen
- Familiensachen Gebühren seit 1.9.2009
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren WEG
Verfahrenswert für Unterhaltsvergleich
Sollten sich die Parteien dahingehend vergleichen, dass die zu zahlenden Unterhaltsansprüche durch eine einmalige Abfindung für immer getilgt werden, wird nicht der Vergleichsbetrag als Wert angenommen, auch wenn er höher ist als der Wert der zu zahlenden Unterhaltsansprüche,
...Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Sind Sie bereits registriert?
Dann loggen Sie sich hier ein:



