RA-Gebühren II

Verfahrenswert für Unterhaltsvergleich

Sollten sich die Parteien dahingehend vergleichen, dass die zu zahlenden Unterhaltsansprüche durch eine einmalige Abfindung für immer getilgt werden, wird nicht der Vergleichsbetrag als Wert angenommen, auch wenn er höher ist als der Wert der zu zahlenden Unterhaltsansprüche,

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