RA-Gebühren II

Verfahrenswert Vertraglicher Unterhalt und Abänderung desselben

Es kann auch vorkommen, dass zwei sich Liebende vertraglich festgehalten haben, dass die eine Partei der anderen bei Beendigung der Beziehung einen Unterhalt zahlt, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben wäre. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist gem. § 9 ZPO -

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