RA-Gebühren II

Verfahrenswert Zugewinnausgleich

Beim Zugewinnausgleich ist als Verfahrenswert der Ausgleichsanspruch zu Grunde zu legen, der geltend gemacht wird. Leben die Eheleute während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so hat der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn dem anderen Ehegatten die Hälfte

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