RA-Gebühren II

Verfahrenswert Zugewinnausgleichsverzicht

Wenn beide Parteien wechselseitig auf die Berechnung des Zugewinns verzichten, ist der Wert fiktiv anzunehmen. Man geht in der Rechtsprechung teilweise von einem Prozentwert von dem zu erwartenden Zugewinn aus. Manche Amtsgerichte gehen von einem Pauschalwert (meist bei Abschluss eines Vergleichs)

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