ZV-Deutschland II

Wieviele Drittschuldner dürfen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angegeben werden

Tipp! Es ist möglich, in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gleichzeitig mehrere Drittschuldner anzugeben. Ob dies mehrere Banken oder einmal eine Bank, einmal eine Lebensversicherungsgesellschaft oder einmal der Arbeitgeber ist, spielt dabei keine Rolle.

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