ZV-Deutschland II

Wieviele Exemplare müssen zu Gericht?

Es werden mindestens vier Exemplare zum Gericht versandt,

→   1 x für das Gericht für dessen Gerichtsakte

→   1 x für den Schuldner zur Information, sich der gepfändeten Forderung zu

      enthalten

→  

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort