ZV-Deutschland II

Wir haben eine Bruttosumme von 4.000 EUR gepfändet und sie unserem Mandanten überwiesen. War das richtig?

Frage: Ich habe einen Titel, wonach der Beklagte 4.000 EUR brutto bzw. die sich daraus ergebenden Nettobeträge und den Lohnschein herausgeben soll. Nun haben wir  den Bruttobetrag gepfändet und den Lohnschein auch nicht mit gepfändet. War das korrekt? Wie bekomme ich nun

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