Mahn-Verfahren

Zinsen im Mahnbescheid

Geforderte Zinsen müssen nicht ausgerechnet werden, denn die errechnet das Gericht von sich aus, wenn Sie eingegeben haben: „Zinsen ab..." Sofern Sie unter www.online-mahnantrag.de bzw. in Ihrer Fachsoftware überhaupt nicht auf Zinsen eingehen, werden auch keine Zinsen mit tituliert.

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