RA-Gebühren II

Verfahrenswert Zugewinnausgleich Auskunftsanspruch

Sofern ein Ehegatte die Auskunft über Vermögen bzw. Vermögenswerte nicht freiwillig erteilt, kann der andere Ehegatte ihn/sie auf Auskunftserteilung verklagen. Der Verfahrenswert hierfür berechnet sich nach einem Bruchteil des zu erwartenden Ausgleichsanspruchs, nach der Rechtsprechung

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