Mahn-Verfahren

Die Zulässigkeit des Mahnbescheides

Das Mahnverfahren ist unzulässig, wenn der Anspruch von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängt. Freilich erfolgt hier keine sachlich-rechtliche Prüfung des Rechtspflegers, welcher nur prüft, ob der Antrag formell ordnungsgemäß ist. Stellen Sie also beim

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