RA-Gebühren I

Zusammenfassung Kosten Streitgenossen:

1. Möchten Sie für Ihren Mandanten gegen mehrere einzelne Beklagte eines Verfahrens vorgehen, dann haften diese nur nach Kopfteilen. Entsprechend sollten die Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach Kopfteilen her (§ 100 Abs. 1 ZPO). Sollten die einzelnen Beklagten erheblich

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