Aktuelles

Prüfung und Praxis

1. Der Leasinggeber ist Schuldner - Pfändungsmöglichkeiten


 

Pfändbar sind die Leasingraten:

Die Pfändung des Anspruches des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Zahlung der Leasingraten ist gem. §§ 829, 835 ZPO möglich.

 

Pfändbar ist der Herausgabeanspruch:

Sowohl die vertraglichen als auch die dinglichen Ansprüche des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Herausgabe des Leasinggegenstandes sind pfändbar. Solange der Leasingvertrag allerdings

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