Musterakte 2015: Abgabe Mahnverfahren an das Streitgericht nebst Klage (Einmal: Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV, einmal Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG angerechnet)
Der Mahnbescheid wurde der Roland Müller GmbH am 27. März 2015 zugestellt, somit hatte sie bis zum 10. April 2015 Gelegenheit, Widerspruch einzulegen. Am 8. April 2015 ließ die Roland Müller GmbH durch ihren Rechtsanwalt Peter Schulzlöffel Widerspruch einlegen. Nun hat Rechtsanwalt Herbert Sonntag für seinen Mandanten die weiteren Gerichtskosten eingezahlt und beantragt, die Sache an das Streitgericht, das Landgericht München, abzugeben.
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