Abrechnung nach Streitwert oder mit Rahmengebühren, mit oder ohne Gerichtskosten
In Sozialverfahren gibt es zweierlei Maß, wie abgerechnet wird.
- Zum Einen kann abgerechnet werden mit Festgebühren nach einem Gegenstandswert.
- Zum Anderen kann abgerechnet werden mit Rahmengebühren innerhalb eines Gebührenrahmens.
Dies hängt ab von dem Auftrag, den der Rechtsanwalt für seinen Mandanten erledigt. Beides finden Sie...
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