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Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren Gebühren


 

Das arbeitsrechtliche Beschlussverfahren ist ein völlig anderes als das arbeitsrechtliche Urteilsverfahren. Während das arbeitsrechtliche Urteilsverfahren eher auf den individuellen Fall gerichtet ist, gilt das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren nach § 80 ArbGG für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug, d. h. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Es entstehen die ganz normalen Gebühren aus Teil 3 VV RVG.

Das Beschlussverfahren

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