Aktuelles

Prüfung und Praxis

Auslagenerstattung (Reisekosten, Dokumentenpauschale, PTE, Umsatzsteuer) bei PKH



Auslagen, insbesondere Reisekosten, sind gem. § 46 Abs. 1 RVG nicht zu erstatten, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren! Waren sie erforderlich, sind sie auch zu erstatten.

 

Beleuchten wir zunächst die Reisekosten, deren Erstattung oft ein Problem darstellt, wenn der Rechtsanwalt am Wohnort des Mandanten beauftragt wird, der Gerichtsort jedoch in einem anderen Gerichtsbezirk liegt.

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!