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Prüfung und Praxis

Bargeldpfändung, Taschenpfändung


 

Die Bargeldpfändung (im ZV-Formular 2022 Modul K2 bzw. im ZV-Formular 2023 Modul L), auch in die Taschen des Schuldners, ist mittels Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen, also mittels Gerichtsvollzieherauftrag, durchzuführen. Auch das von einem Kellner üblicherweise vereinnahmte „Trinkgeld" ist nicht im Wege der Forderungspfändung (PFÜB) gegenüber dem Gastwirt pfändbar, sondern mittels Mobiliarvollstreckung.

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