Gebühren für den von Amts wegen beigeordneten Anwalt zum Schutze des Antragsgegners
Sofern es dem Gericht wichtig erscheint, dass der Antragsgegner Schutz in der betreffenden Familiensache benötigt, wird ihm gem. § 138 FamFG vom Familiengericht in der Scheidungssache und in einer Kindschaftssache als Folgesache von Amts wegen im ersten Rechtszug ein Rechtsanwalt beigeordnet. Es bedarf nicht mehr wie bisher nach § 625 ZPO eines Antrages.
Dieser Rechtsanwalt wird als so genannter „Beisteher/Beistand" bezeichnet.
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!