Aktuelles

Prüfung und Praxis

Umfang der Beiordnung in PKH-Verfahren und Festsetzung der Kosten von der Staatskasse


 

Der Umfang der Beiordnung und des Anspruches gegen die Staatskasse richtet sich nach dem Bewilligungs- und Beiordnungsbeschluss (§ 48 RVG). Gerade im Arbeitsrecht kann man häufig die Einschränkungen einer PKH-Bewilligung feststellen. Aber auch in Familiensachen gab und gibt es vermehrt Probleme mit der Festsetzung diverser Gebühren, vor allem der Gebühren, die rund um den Mehrvergleich entstehen. Für Familiensachen lesen Sie bitte hier weiter.
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