Aktuelles

Prüfung und Praxis

Beratungshilfegebühren


 

Die Beratungshilfegebühren sind in den Nummern 2500 bis 2508 VV RVG geregelt. 

Der Rechtsanwalt erhält ab dem 1.1.2021 nach dem KostRÄG 2021:

  • die Beratungshilfegebühr (sog. Praxisgebühr) i. H. v. 15 EUR (von seinem Mandanten),
  • die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV RVG i. H. v. 38,50 EUR (von der Staatskasse), die Gebühr ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit

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