Beschwerde, Kostenbeschwerde, Rechtsbeschwerde, Sprungrechtsbeschwerde in Familiensachen nebst FGG-Verfahren
Die Beschwerde ist einheitliches Rechtsmittel auch gegen erstinstanzliche Endentscheidungen in Ehesachen und in Familienstreitsachen. Die Besonderheiten der Familienstreitsachen erlauben es, sie im Rechtsmittelzug trotz ihrer Eigenschaft als Streitsache abweichend von den allgemeinen Zivilsachen zu behandeln. Die allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung über Berufung und Revision sind daher nicht mehr anwendbar.
Frist! Nach dem neuen FamFG
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