Besonderheiten im Mahnverfahren nach dem NATO-Truppenstatut
Besonderheiten ergeben sich bei der Zustellung im Ausland oder nach dem NATO-Truppenstatut. Diese Mahnverfahren werden nicht maschinell bearbeitet, da sie entweder im Ausland zugestellt oder nach den Vorschriften des NATO-Truppenstatuts an Angehörige der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik zugestellt werden müssen. Ist der Mahnbescheid im Ausland zuzustellen, so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers,
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