Das Abgabegericht im Mahnbescheid
Unter www.online-mahnantrag.de brauchen Sie kein Streitgericht, an welches die Sache nach Widerspruch oder Einspruch abgegeben werden soll, einzutragen. Die Plattform macht dies automatisch. Wenn Sie jedoch ein anderes Streitgericht eintragen möchten, können Sie dies unter "bearbeiten" tun. Sie könnten z. B. einen eventuell im Vertrag vereinbarten Gerichtsstand berücksichtigen.
Für eigene Honoraransprüche ist laut dem BGH in 2003 und 20041
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
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