Gebühren für das Abschlussschreiben nach einstweiligem Verfügungsverfahren, vor Hauptsacheverfahren
Frage einer Kundin: Was ist überhaupt ein Abschlussschreiben? Wozu braucht man es, wenn doch der Gegner bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren verurteilt wurde?
Antwort: Nach Erwirkung einer einstweiligen Verfügung wird der Gegner i. d. R. nochmals aufgefordert, auf Widerspruch gegen den einstweiligen Verfügungsbeschluss und auf die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO (= innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist, Klage
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