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Prüfung und Praxis

Das Arbeitsgerichtsverfahren


 

Der Arbeitsgerichtsprozess ist im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Das Arbeitsgericht entscheidet durch Kammern, bestehend aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, und zwar je einem Vertreter der Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeberschaft. Die Landesarbeitsgerichte, die ebenfalls durch Kammern entscheiden, sind wie die Arbeitsgerichte zusammengesetzt. Das Bundesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Erfurt und entscheidet durch Senate. Sie sind

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