ZV-Deutschland II
- Coronazeit: Titelbeschaffung, Vollstreckung, Fragen und Antworten
- Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Vollstreckung Zug um Zug
- Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten
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Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- Die Zwangshypothek
- Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek
- Zwangssicherungshypothek für mehrere Grundstücke
- Gebühren und Werte für die Sicherungshypothek
- Gerichtskosten für die Sicherungshypothek
- Nachträgliche Belastung eines Grundstückes, Verteilung auf mehrere Grundstücke
- Auflassung / Auflassungsvormerkung / Eigentumsverschaffungsrechte
- Die Zwangsverwaltung
- Antrag zur Zwangsverwaltung
- Beitritt zur Zwangsverwaltung
- Die Verteilung der Überschüsse
- Gebühren im Zwangsverwaltungsverfahren
- Gerichtskosten im Zwangsverwaltungsverfahren
- Die Zwangsversteigerung
- Antrag auf Zwangsversteigerung
- Der Verkehrswert des Grundstückes
- Der Versteigerungstermin
- Das Bieterverfahren
- Das geringste Gebot
- Räumung und Kündigung aufgrund Zuschlagsbeschlusses
- Die Ausbiet- oder Ausfallgarantie
- Rangordnung der Gläubiger und Verteilung des Versteigerungserlöses
- Beitritt zur Zwangsversteigerung
- Gebühren im Zwangsversteigerungsverfahren
- Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
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- Archiv: ZV-Deutschland II
Das Bieterverfahren
Im Bieterverfahren selbst nimmt der Rechtspfleger die Gebote (30 Min. „Bieterstunde") entgegen, welcher nebst dem Protokollführer auch berechtigt ist mitzubieten. Nach § 73 Abs. 1 ZVG muss mindestens 30 Minuten geboten werden dürfen. Bei der zeitgleichen Versteigerung mehrerer
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