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Das Güteverfahren, Verbraucherschlichtungsverfahren - Gebühren und Kosten


 

Das Güteverfahren ist ein Verfahren zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung nach § 15a EGZPO. Die Landesgesetzgeber haben demnach die Möglichkeit, ein obligatorisches vorprozessuales Güteverfahren einzuführen. Dieses Verfahren hat also nichts mit dem „Gütetermin" oder mit einer „Güteverhandlung" in einem gerichtlichen Rechtsstreit zu tun!

 

Grundsätzlich ist das

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