Das Verbundverfahren
In einer Ehesache können gem. § 137 FamFG mehrere Verfahren mit der Ehesache zusammen einen Verbund bilden.
Grundsätzlich gilt:
Die Verfahrenswerte aller im Verbund anhängigen Familiensachen sind zu addieren. Von diesen addierten Werten sind dann die Gebühren zu errechnen!
Ein Verbund ist der Zusammenschluss von allen zwischen den Parteien anhängigen Familiensachen (Scheidungs- und Folgesachen). Es muss eine Ehescheidung
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