Das Verfahren nach Eingang des Mahnbescheides bei Gericht
Für das Elektronische-Mahnverfahren ist eine manuelle Gerichtsakte überflüssig, da sämtliche Daten unter einer Computer-Akte gespeichert werden. Automatisch wird nach Eingabe bzw. Überspielen der Daten von Diskette ein Aktenzeichen/Geschäftszeichen vergeben. Bei Eingabe bzw. Überspielen der Daten der Anwaltskanzlei fallen übertriebene "Grenzwerte", wie z. B. überhöhte Zinsen, sofort auf. Nicht nur dann, sondern auch bei falscher
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