Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - beA
Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist im Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten geregelt und im Bundesgesetzblatt 2013 Teil I Nr. 62 abgedruckt. Zum 1.1.2016 traten zwar die Vorschriften über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) in Kraft. Das beA wurde jedoch aufgrund diverser Anwaltsklagen verschoben. Die Pflicht zur verbindlichen Nutzung bestand eigentlich seit dem 1.1.2018; eigentlich deswegen, weil das beA
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!