Anspruch gegen den Beschuldigten in Strafsachen
Gemäß § 52 RVG kann der bestellte Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) vom Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen. Dies gilt für Pflichtverteidigungsmandate, in denen der Rechtsanwalt gegenüber der Staatskasse einen Vergütungsanspruch hat. Der Pflichtverteidiger hat also seinem Mandanten gegenüber einen Anspruch auf die Gebühren eines gewählten Verteidigers (Differenz) und kann innerhalb
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