Der Anwaltsvergleich
Der vollstreckbare Anwaltsvergleich gem. §§ 796a - 796c ZPO ermöglicht eine frühzeitige Beendigung von Streitigkeiten ohne Einschaltung des Prozessgerichts.
- Erste Voraussetzung für die Vollstreckung eines Anwaltsvergleichs ist, dass ihn Rechtsanwälte im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abschließen.
- Zweite Voraussetzung für die Vollstreckung eines ...
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