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Prüfung und Praxis

Der unbedingte Auftrag entscheidet über Ihre Gebühren - Gegenüberstellung



Es handelt sich nachfolgend nicht um eine unbestrittene Inkassodienstleistung i. S. v. § 2 Abs. 2 RDG, Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG, dazu lesen Sie bitte hier.

Beispiele:

  1. Sie lassen sich den unbedingten außergerichtlichen Auftrag erteilen und erst später, falls dieser außergerichtliche Auftrag scheitert, den Prozessauftrag. oder
  2. Sie lassen sich gleich den...
     

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