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Prüfung und Praxis

Der Hauptbevollmächtigte und der Unterbevollmächtigte 


 

Beauftragt ein Rechtsanwalt einen anderen Anwalt, lediglich die Vertretung in der mündlichen Verhandlung zu übernehmen, so ist ersterer Hauptbevollmächtigter und letzterer Unterbevollmächtigter. Das wird etwa dann der Fall sein, wenn die mündliche Verhandlung an einem Gericht stattfindet, welches von der Kanzlei des Hauptbevollmächtigten weit entfernt ist, so dass durch den Unterbevollmächtigten Fahrtkosten, Tage- und Abwesenheitsgelder erspart

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