Der Korrespondenz- bzw. Verkehrsanwalt
Der Verkehrs- bzw. Korrespondenzanwalt ist der Rechtsanwalt, welcher lediglich den Schriftverkehr zwischen der Partei und dem eigentlichen Prozessbevollmächtigten führt, da er nicht beim BGH zugelassen ist.
- Der Rechtsanwalt am Wohnort des Mandanten ist der Korrespondenzanwalt, der Rechtsanwalt am Gerichtsort ist der Hauptbevollmächtigte.
Der Auftrag des Korrespondenzanwaltes beschränkt sich lediglich
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