Der Mahnbescheid und die AG
Die Aktiengesellschaft ist juristische Person und Kapitalgesellschaft mit in Aktien verbrieftem Garantiekapital sowie Handelsgesellschaft und damit Kaufmann. Sie haftet also grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Ausnahme: Schadenshaftung
Für das Mahnverfahren heißt das also, dass nur ein Mahnbescheid gegen die AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, gefertigt werden muss (§ 78 AktG).
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