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Prüfung und Praxis

Der Mahnbescheid und die KG


 

Für die Kommanditgesellschaft gilt das Geschriebene unter OHG, wobei bei der KG bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (Kommanditisten), während mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär). Die Kommanditistenstellung ermöglicht die Beteiligung an einer Personengesellschaft nur mit dem Risiko, bis zur eingezahlten Hafteinlage den Gesellschaftsverbindlichkeiten gegenüber

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