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Prüfung und Praxis

Der Mehrbetrag über 4.298,81 EUR ist voll pfändbar. Was bedeutet dieser Satz?



Hinweis!
Bei der Tabelle gem. § 850c ZPO ist stets vom Nettoeinkommen auszugehen. Naturalleistungen sind den Geldleistungen hinzuzurechnen.

 
Hinweis zur jeweiligen Lohnpfändungstabelle hier: Der Betrag in der ersten Spalte (0) ist grundsätzlich der unterhaltsberechtigte Betrag, der für den unterhaltsberechtigten Ehegatten / Lebenspartner gedacht ist. Die jeweiligen Beträge der weiteren Spalten (1 bis 5) sind die Beträge,

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