Vollstreckung II
- Aus aktuellem Anlass: Übersicht aller Informationen über die neuen Vollstreckungsformulare zum 1.9.2024: ZV, RDA, PFÜB
- Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Vollstreckung Zug um Zug
- Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
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Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- Die Einziehung der Forderung für den Gläubiger / Das Einziehungsrecht - mit Einführungsbeispiel
- Das Pfändungs- und Überweisungsverfahren, pfändbar, unpfändbar, bedingt pfändbar
- Speziell zur Unpfändbarkeit von Weihnachtsgeld / Weihnachtsvergütung
- Überweisung "zur Einziehung" oder "an Zahlungs statt"
- Neue FORMULARE Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Forderungsaufstellungen Geld und Unterhalt ab 1.9.2024
- AUSFÜLLTIPPS neue FORMULARE zum neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Forderungsaufstellungen Geld und Unterhalt ab 1.9.2024
- Monierung: Rechtspfleger bemängelt mehrere Seiten des Modul B im neuen PFÜB-Beschluss-Entwurf ab 1.9.2024
- Was trägt man im PFÜB-Formular für Unterhaltsforderungen bei Pfändung von Volljährigenunterhalt ein?
- Was hat es mit dem Bescheid nach § 9 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz auf sich?
- Die Anzahl der PFÜB-Exemplare - auch bei Gesamtschuldnern - für das Vollstreckungsgericht
- Wie viele Drittschuldner dürfen im PFÜB angegeben werden
- Der Gläubiger als Drittschuldner / Schuldner als Drittschuldner
- Die Forderungsaufstellung zum PFÜB
- Vereinfachter Pfändungsauftrag bis 5.000 EUR ohne Originaltitel
- Mangels Parteiidentität und Vorlage von Urkunden kein vereinfachtes elektronisches Verfahren - PFÜB und Vollstreckungsauftrag bis 5.000 EUR aus VB möglich
- Herausgabeansprüche, Auskunftsansprüche gem. § 836 ZPO als Nebenrechte mit pfänden
- Herausgabeantrag von Anfang an richtig stellen
- Die Herausgabepflicht bzw. Pfändung von Unterlagen auch vom Drittschuldner
- Die Ergänzung des erlassenen PFÜB um (weitere) Herausgabeansprüche
- Speziell zur Herausgabe von Kontoauszügen
- Speziell zur Herausgabe von Rentenauskünften, Rentenbescheiden
- Speziell zur Herausgabe von Lohn-/ Gehaltsabrechnung, Lohnabtretungsvereinbarung
- Zuständigkeit für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Die Zustellung des PFÜB an den Schuldner
- Die Zustellung an den Drittschuldner - die fünf Fragen gem. § 840 ZPO
- Elektronische Zustellung des PFÜB durch Gerichtsvollzieher - Gebühr - Auslagen - Dokumentenpauschale - Ausgefertigt oder Beglaubigt
- Der Drittschuldner gibt die Drittschuldnererklärung § 840 ZPO nicht ab, Androhung, vorgerichtliche Gebühren, Drittschuldnerklage, Klageumstellung, Drittschuldnermahnbescheid, Kostenfestsetzung § 788 ZPO
- Beispiel dazu für Anfänger - Sie verklagen den Drittschuldner gem. § 840 ZPO
- Einwände des Drittschuldners nach Erhebung der Drittschuldnerklage, des Drittschuldnermahnbescheides
- Muster Drittschuldnerklage § 840 ZPO, § 667 BGB - Einziehungsklage und Streitverkündung
- Drittschuldnermahnbescheid, Einziehungsmahnbescheid, Drittschuldnervollstreckungsbescheid, Mahnverfahren aufgrund nicht abgegebener Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO
- Drittschuldner zahlt GV-Zustellgebühren für den PFÜB nicht
- Drittschuldner hat den PFÜB und weitere Aufforderungen des Gläubigers angeblich nicht erhalten / Beweis - Gegenbeweis
- Drittschuldner zahlt irrtümlich, muss er nochmals leisten?
- Rechtsbehelfe des Schuldners, Drittschuldners, Gläubigers
- Fall: Wenn der Mandant den PFÜB selbst macht und dann zu uns kommt
- Gegenstandswert, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten rund um den PFÜB / VZV
- Zahlungsmöglichkeiten Gerichtskosten PFÜB in Coronazeiten und danach - neue Formulare 2023
- Bemängelung von Vollstreckungskosten beim PFÜB
- Reform der Forderungspfändung 2022, 2023, 2025, 2030
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten
- Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
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- Archiv Vollstreckung II
Herausgabeansprüche, Auskunftsansprüche gem. § 836 ZPO als Nebenrechte mit pfänden
Das Pfandrecht, welches durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer ähnlichen, in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erworben wird, erstreckt sich gem. § 832 ZPO auch auf die nach der Pfändung fällig werdenden Bezüge/Beträge. Gemäß § 836 Abs. 3 ZPO bezieht sich die Pfändung zusätzlich auf Nebenrechte. Mit Nebenrechten ist die Pflicht des Schuldners auf Erteilung von Auskünften
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