ZV-Deutschland II
- Coronazeit: Titelbeschaffung, Vollstreckung, Fragen und Antworten
- Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Vollstreckung Zug um Zug
- Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
-
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- Einführung in das Pfändungs- und Überweisungsverfahren, pfändbar, unpfändbar, bedingt pfändbar
- Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner - Die Einziehung der Forderung für den Gläubiger / Das Einziehungsrecht - mit Einführungsbeispiel
- Überweisung "zur Einziehung" oder "an Zahlungs statt"
- FORMULARE / Vordrucke / Anträge / Muster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PFÜB)
- AUSFÜLLHINWEISE für das aktuelle PFÜB-FORMULAR Geldforderungen
- AUSFÜLLHINWEISE für das aktuelle PFÜB-FORMULAR Unterhaltsforderungen
- Die Anzahl der PFÜB-Exemplare - auch bei Gesamtschuldnern - für das Vollstreckungsgericht
- Wie viele Drittschuldner dürfen im PFÜB angegeben werden
- Der Gläubiger als Drittschuldner / Schuldner als Drittschuldner
- Die Forderungsaufstellung zum PFÜB
- Der PFÜB aus Vollstreckungsbescheiden in elektronischer Form bis 5.000 EUR
- Herausgabe- und Auskunftsansprüche gem. § 836 ZPO als Nebenrechte mit pfänden
- Herausgabeantrag von Anfang an richtig stellen
- Muster Herausgabeantrag an den Gerichtsvollzieher im Rahmen des PFÜB
- Die Herausgabepflicht bzw. Pfändung von Unterlagen vom Drittschuldner
- Die Ergänzung des PFÜB um (weitere) Herausgabeansprüche
- Speziell zur Herausgabe von Kontoauszügen
- Speziell zur Herausgabe von Rentenauskünften
- Speziell zur Herausgabe von Lohn-/ Gehaltsabrechnung, Lohnabtretungsvereinbarung
- Zuständigkeit für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Die Zustellung des PFÜB an den Schuldner
- Die Zustellung an den Drittschuldner - die fünf Fragen gem. § 840 ZPO
- Der Drittschuldner gibt die Drittschuldnererklärung nicht ab, Drittschuldnerklage § 840 ZPO, Klageumstellung, Kostenfestsetzung § 788 ZPO
- Beispiel dazu für Anfänger - Sie verklagen den Drittschuldner gem. § 840 ZPO
- Einwände des Drittschuldners nach Erhebung der Drittschuldnerklage
- Muster Drittschuldnerklage § 840 ZPO, § 667 BGB - Einziehungsklage und Streitverkündung
- Drittschuldner zahlt GV-Zustellgebühren für den PFÜB nicht
- Drittschuldner hat den PFÜB und weitere Aufforderungen des Gläubigers angeblich nicht erhalten / Beweis - Gegenbeweis
- Drittschuldner zahlt irrtümlich, muss er nochmals leisten?
- Rechtsbehelfe des Schuldners, Drittschuldners, Gläubigers
- Fall: Wenn der Mandant den PFÜB selbst macht und dann zu uns kommt
- Gegenstandswert, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten rund um den PFÜB / VZV
- Bemängelung von Vollstreckungskosten beim PFÜB
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten
- Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
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- Archiv: ZV-Deutschland II
Herausgabe- und Auskunftsansprüche gem. § 836 ZPO als Nebenrechte mit pfänden
Das Pfandrecht, welches durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer ähnlichen, in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erworben wird, erstreckt sich gem. § 832 ZPO auch auf die nach der Pfändung fällig werdenden Bezüge/Beträge. Gemäß
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